Der Umzug in eine Wohngemeinschaft für außerklinische Intensivpflege ist für viele Familien ein emotionaler Einschnitt. Neben den medizinischen Sorgen rückt oft eine ganz praktische Frage in den Fokus: „Wie soll das alles finanziert werden?“ Da die Kosten für eine spezialisierte 24-Stunden-Betreuung hoch sind, herrscht verständlicherweise oft Unsicherheit.
Um die Sorge zunehmen, dass deutsche Sozialsystem bietet ein starkes Sicherheitsnetz. Durch das Zusammenspiel von Krankenkasse und Pflegeversicherung ist die medizinische Versorgung der Bewohnenden finanziell hervorragend abgesichert. Mit der Einführung des Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung (GKV-IPREG) wurden zudem klare Leitplanken geschaffen, um die Qualität dieser lebenswichtigen Pflege dauerhaft zu garantieren.
Die Kosten für die Versorgung in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft setzen sich aus drei verschiedenen Quellen zusammen. Man kann sie sich wie Puzzleteile vorstellen, die gemeinsam eine lückenlose Versorgung ermöglichen.
1. Die Krankenkasse: Medizinische Behandlungspflege (SGB V)
Die Krankenkasse ist der Hauptkostenträger für die medizinische Sicherheit. In einer Intensivpflege-WG ist eine 24-Stunden-Präsenz von Pflegefachkräften notwendig, um die Beatmung und die Vitalwerte der Bewohnenden zu überwachen.
Was wird übernommen?
Alle medizinisch notwendigen Leistungen, wie die Absicherung der Beatmung, das Trachealkanülenmanagement, die Medikamentengabe und die ständige Überwachung der Vitalfunktionen.
GKV-IPREG: Durch das neue Gesetz wurde klargestellt, dass diese spezialisierte Krankenpflege eine eigenständige Leistung ist. Die Krankenkasse übernimmt hierfür (nach Genehmigung) die Kosten für die fachpflegerische Betreuung nahezu vollständig.
2. Die Pflegekasse: Grundpflege und Betreuung (SGB XI)
Jeder Mensch mit einem anerkannten Pflegegrad hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Was wird übernommen?
Hier geht es um die „allgemeine Pflege“, also Unterstützung beim Waschen, Anziehen, der Lagerung oder der Nahrungsaufnahme.
Finanzierung: Der Sachleistungsbetrag, der den Bewohnenden je nach Pflegegrad zusteht, wird direkt mit der Pflegekasse verrechnet. Da die Kosten in der Intensivpflege oft höher sind als die Pauschalen der Pflegekasse, übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der Kombinationsleistung häufig die verbleibenden pflegerischen Kosten.
3. Der Eigenanteil: Wohn- und Lebenshaltungskosten
Dies ist der einzige Teil, den die Bewohnenden selbst tragen – genau wie in einer eigenen Wohnung auch. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Anteil nicht für die Pflege bezahlt wird, sondern für das tägliche Leben.
Miete und Nebenkosten: Dies umfasst die Nutzung des eigenen Zimmers sowie den Anteil an den großzügigen Gemeinschaftsflächen. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Zimmergröße.
Haushalts- und Verpflegungspauschale: Hierunter fallen alle Kosten für Lebensmittel, Getränke, Reinigung der Gemeinschaftsräume, Strom, Wasser und Heizung sowie die Haushaltsführung.
Individueller Verbrauch: Da die Bewohnenden in einer WG leben, werden die Kosten für den eigenen Verbrauch (z. B. spezielle Wunschkost oder persönliche Artikel) hierüber abgedeckt.